Rechtsprechung
   KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09, 1 AR 1858/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23548
KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09, 1 AR 1858/09 (https://dejure.org/2010,23548)
KG, Entscheidung vom 19.01.2010 - 2 Ws 556/09, 1 AR 1858/09 (https://dejure.org/2010,23548)
KG, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 556/09, 1 AR 1858/09 (https://dejure.org/2010,23548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 460 StPO, § 462a Abs 3 S 2 StPO, § 54 StGB, § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zuständigkeit bei mehreren zu bildenden Gesamtstrafengruppen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Gericht für alle Gesamtstrafengruppen bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung trotz fehlender selbst verhängter Einzelstrafe in einer der Gruppen; Zuständigkeit des nach § 462a Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)bestimmten Gerichts für die nachträgliche ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09
    Das Gericht soll sich an die Stelle des Tatrichters setzen, der die gebotene Gesamtstrafenbildung in der Hauptverhandlung nicht vorgenommen hat, wobei der Grund dieser Unterlassung (z. B. Unmöglichkeit mangels Rechtskraft der einzubeziehenden Strafe, Übersehen, Fehlen der Akten, Rechtsirrtum) gleichgültig ist (vgl. BGHSt 35, 243 = NJW 1988, 2749 = NStZ 1988, 359 mit weit.

    In der Hauptverhandlung führt das nach der Auflösung einer anderweitigen Gesamtstrafe dazu, daß das erkennende Gericht alle Einzelstrafen, auch die übrig gebliebenen aus der aufgelösten Gesamtstrafe, in den nach § 55 StGB vorgeschriebenen Gesamtzusammenhang einzuordnen hat (vgl. BGHSt 35, 243, 246 = NJW 1988, 2749 = NStZ 1988, 359; BGH NStZ-RR 2010, 9; …

    Sondern die Aufspaltung widerspräche dem Wesenskern der nachträglichen Gesamtstrafenbildung als einer Einordnung der einzelnen Strafen in einen einheitlich zu beurteilenden Gesamtstrafenzusammenhang (vgl. BGHSt 35, 243).

  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

    Auszug aus KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09
    Da von der Verurteilung vom 5. Dezember 2007 eine Zäsurwirkung ausging (vgl. Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdn. 15; Fischer, StGB 57. Aufl., § 55 Rdn. 9), waren die im BZR unter Nrn. 6 und 8 aufgenommenen Verurteilungen untereinander gesamtstrafenfähig, ebenso die Nrn. 7 und 9, jedoch nicht die Nrn. 8 und 9. Aus diesem Grunde hatte das zu der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe berufene Gericht - ebenso wie ein Tatgericht (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 7) - in den rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten vom 9. Oktober 2008 einzugreifen, ihn aufzulösen und über die Bildung der neuen Gesamtfreiheitsstrafe (unter Berücksichtigung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB) zu entscheiden.
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Durchbrechung der Rechtskraft); Anrechnung

    Auszug aus KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09
    In der Hauptverhandlung führt das nach der Auflösung einer anderweitigen Gesamtstrafe dazu, daß das erkennende Gericht alle Einzelstrafen, auch die übrig gebliebenen aus der aufgelösten Gesamtstrafe, in den nach § 55 StGB vorgeschriebenen Gesamtzusammenhang einzuordnen hat (vgl. BGHSt 35, 243, 246 = NJW 1988, 2749 = NStZ 1988, 359; BGH NStZ-RR 2010, 9; …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht